GUTACHTEN - KASKOSCHADEN IN BOTTROP
Kaskoschäden sind meist etwas komplizierter. Da Sie selbst der Schuldige sind, können Sie in der Regel den Gutachter nicht frei wählen und müssen stattdessen den Sachverständigen Ihrer Versicherung akzeptieren. Bei den meisten Versicherungen ist dies vertraglich leider so geregelt.
Möchten Sie dennoch einen eigenen Gutachter beauftragen, sollten Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung unbedingt absprechen. Lehnt Ihre Versicherung ab, müssen Sie die Kosten für einen externen Gutachter selbst zahlen. Gestattet Sie Ihnen dagegen die freie Sachverständigen-Wahl inkl. Kostenübernahme, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Auch unsere Kaskogutachten sind jederzeit gerichtsfest und weisungsfrei.
DIENSTLEISTUNGEN
WO WIR SIE UNTERSTÜTZTEN
- Gutachten für Kaskoschäden (inklusive Sturmschäden, Hagelschäden und selbstverschuldeten Unfällen)
- Gutachten für Haftpflichtschäden (wenn Sie nicht für den Unfall verantwortlich sind)
- Gutachten zur Beweissicherung (bei unsachgemäß durchgeführten Reparaturen, etc.)
- Wertgutachten
- Bewertung von Fahrzeugen (für den Kauf oder Verkauf eines Autos)
Ein Gutachten schützt Ihre Rechte und minimiert finanzielle Verluste im Zusammenhang mit Reparaturen oder der Schadensregulierung.
SERVICES
FOLGENDE FAHRZEUGE DECKEN WIR AB
- PKW
- LKW
- Motorrad / Motorroller
- Wohnwagen
- Old- und Youngtimer
- Nutzfahrzeuge
Ein Gutachten sichert Ihre Ansprüche und verhindert Geldverlust bei der Reparatur oder der Auszahlung Ihres Schadens.
UNSERE KUNDEN
WER UNS BEAUFTRAGT
- Privatkunden
- Industrie- und Gewerbebetriebe
- Leasinggesellschaften
- Rechtsanwälte & Notare
- Kreditinstitute